Impressum

AGB Miete Fotobox/Photobooth, Dennis Peiffer - Dennis.Photography



§1 Geltung und Vertragsabschluss 


Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Vermietung von   Fotoboxen (Photo-

Booth) durch Dennis.Photography, Döringweg 9, 35745 Herborn. 
[email protected]

Sie gelten als vereinbart, wenn der Kunde sie zur Kenntnis nimmt, oder ihnen nicht umgehend widerspricht, spätestens aber mit der Annahme des Angebots bzw. mit der Entgegennahme der Leistung. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, der Anbieter erkennt diese schriftlich an. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungengetroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.  Ein Vertrag kommt grundsätzlich mit der Annahme des Angebots des Anbieters durch den Kunden zustande. Die Annahme des Angebots kann schriftlich (z.B. Email) oder mündlich (z.B. telefonisch oder im persönlichen Gespräch) erfolgen. Ein Vertrag kommt erst mit einer Auftragsbestätigung zustande. 


§2 Leistung


 Der Anbieter erbringt ausschließlich Leistungen im Bereich digitaler Aufzeichnungen und Reproduktion von Bildaufnahmen. Art, Ort, Zeit und Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen sowie spezielle zu berücksichtigende Kundenwünsche sind in dem jeweiligen Vertrag bestimmt.Der Anbieter erbringt die Leistungen durch die Zurverfügungstellung von geeigneten Geräten (Fotobox) und deren Betreuung. Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen. Einen Erfolg seiner Leistungen im Sinne des Werkvertragsrechts schuldet der Anbieter nicht. 


§3 Mitwirkungspflicht des Kunden 


Der Kunde wird den Anbieter bei der Erbringung seiner Leistungen in erforderlicher und angemessener Weise unterstützen. Der Kunde duldet den Zugang zum Aufstellungsort der Geräte und den Aufenthalt des Personals während der Veranstaltung bis zum Ende und Abbau der Geräte.Sollen die Geräte in Räumlichkeiten Dritter verwendet werden, sorgt der Kunde im Vorhinein für eine entsprechende Duldung des Dritten, die dem Anbieter angezeigt wird. Die Kosten für notwendige Genehmigungen zur Anfahrt (z.B. Einfahrt Messegelände) sowie evtl. Eintrittskosten oder notwendige Ausweise sind vom Auftraggeber zu tragen und dem Vermieter rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Für geeignete Stromquellen und die entstehenden Kosten der Stromentnahme ist der Kunde verantwortlich. Auf die aufgestellten Geräte als mögliche Gefahrenquelle werden die Teilnehmer vom Kunden ausdrücklich am Veranstaltungsort hingewiesen, ebenso wie darauf, dass die Teilnehmer mit der Nutzung der Aufnahmegeräte ihre Einwilligung zur Veröffentlichung ihres Fotos gemäß Ziff. 4.1. geben. 


§4 Nutzungsrechte und -arten


Der Vermieter überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Mieter. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Vermietern. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Mieter grundsätzlich nicht gestattet ist. Eine kommerzielle/ gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Mieter selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Vermieters erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Mieter oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden. Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars wie vereinbart über. Der Erwerb der Nutzungsrechte über das fotografische Urheberrecht hinaus, liegt bei dem Mieter. Somit haftet Dennis Pfeiffer nicht für die Verletzung der Bild- und Urheberrechte Dritter. Für Veröffentlichungen wie beispielsweise in der zur Verfügung gestellten Onlinegalerie ist der Auftraggeber verantwortlich.Durch die Nutzung des Fotoautomaten räumen die Veranstaltungsteilnehmer dem Anbieter und dem Kunden ein widerrufliches, nicht übertragbares, weltweit gültiges, dauerhaftes Recht ein, das jeweils angefertigte Bild, insbesondere auf den vom Anbieter und/oder Kunden betriebenen Internetseiten und Seiten von sozialen Netzwerken des Anbieters (z.B. facebook, Twitter) und/oder des Kunden öffentlich zugänglich zu machen. Die Veranstaltungsteilnehmer können schriftlich der vorgenannten Nutzung ihres eigenen Bildes jederzeit insgesamt oder teilweise für die Zukunft widersprechen, jedoch keinen Schadensersatz fordern. Andere Kosten als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen durch einen solchen Widerruf nicht. 


§5 Vergütung


Es gilt die vereinbarte Vergütung gemäß Angebot/Mietvertrag.Die Vergütung des Anbieters erfolgt entweder durch Vorkasse spätestens fünf Arbeitstage vor dem vereinbarten Mietzeitraum oder durch Barzahlung am Veranstaltungstag. Wurde mit dem Kunden eine abweichende Zahlungsart schriftlich vereinbart, so ist der Anbieter berechtigt, eine angemessene Anzahlung bis zu 50% der vereinbarten bei Abschluss des Vertrages gegen Rechnung zu verlangen. Wird die Anzahlung nicht binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung bezahlt, ist der Anbieter zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Vergütung ist das Entgelt für die vereinbarte Leistung nach Zeitaufwand soweit nicht anders vertraglich geregelt wurde. Zusätzliches Verbrauchsmaterial wie Fotopapier o.ä. wird gesondert nach Verbrauch berechnet,oder in einem Angebots Paket zusammengefasst.Eine Rechnungstellung der Vergütung ist nur für gewerblich eingetragene Unternehmen (Nachweis erforderlich) möglich. Die Rechnung ist vom Kunden innerhalb von 14 Tagen ohne 

Abzug an den Anbieter zu zahlen. Einer Mahnung bedarf es für die Inverzugsetzung des Schuldners nicht. 

Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, sind in Angeboten und Auftragsbestätigungen genannte Gesamtpreise und/oder Zeit(dauer)angaben unverbindliche Schätzungen, die auf den Kundenangaben beruhen. Soweit sich die Zeitdauer und die Nebenkosten verändern, ist der Anbieter zur Nachberechnung berechtigt und der Kunde zur Zahlung auch der Nachberechnung verpflichtet.Ergeben sich durch Verschiebung von Anfang- und Endzeiten von Kundenveranstaltungen Mehrzeiten oder ergeben sich zusätzliche (Warte-)Zeiten, so ist der Kunde verpflichtet, diese nachzuberechnenden Zeiten zu bezahlen, es sei denn es ist aus Termin und Zeitlichen Gründen des Anbieters so festgelegt worden. Sollte die Vergütung nicht spätestens am Veranstaltungstag erbracht werden bedarf es keiner gesonderten Mahnung für die Inverzugsetzung des Schuldners. 


§6 Kündigung durch Kunden


Kündigt der Kunde den mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag vor der Erbringung der Dienstleistung gilt Folgendes: Die Vergütung gemäß Ziff. 5.1. ist zahlbar und fällig bei einer Kündigung:
 -bis 4 Wochen vorher in Höhe von 20% - 
 -bis 3  Wochen vorher in Höhe von 30% -
 -bis 2 Wochen vorher in Höhe von 50% -

 -bis 1  Tage vorher in Höhe von 100% -


3. Vertragliche Kundenwünsche (Sonderleistungen, Sonderanfertigungen) sind stets in voller Höhe zu zahlen. 



§7 Leistungsstörung



1. Soweit sich Leistungsstörungen aus Gründen ergeben, die auf mangelnden Mitwirkungspflichten

des Kunden beruhen oder durch deren Veranstaltungsteilnehmer veranlasst sind, bleiben die

Ansprüche des Anbieters aus dem Vertrag unberührt.

2. Beruhen Leistungsstörungen auf technischen Problemen, so bemüht sich der Anbieter um

schnellstmögliche Beseitigung. Sollte dieses nach Einschätzung des Anbieters nicht möglich sein,

wird die erbrachte Leistung abgerechnet; eine Nacherfüllung entfällt. Eine Mangelbeseitigung

durch den Kunden ist ausgeschlossen.

3. Der Anbieter ist zur sofortigen Wegnahme seiner Geräte berechtigt, wenn ihm aus wichtigem

Grund durch Verschulden des Kunden oder dessen Veranstaltungsteilnehmer ein Verbleib nicht

bis zum Ende der Veranstaltungszeit zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt

insbesondere vor, wenn der Kunde oder die Veranstaltungsteilnehmer die Geräte nicht

ordnungsgemäß und nach Anweisung des Anbieters gebrauchen oder die Geräte

erheblich gefährdet sind. Vergütungsansprüche bleiben unberührt.



§8 Haftung / Gefahrübergang



1. Die Gefahr geht mit der Lieferung der Fotobox an den Mieter über.

2. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen

oder Objekte. Der Erwerb von Nutzungsrechten über die in Ziff. 4.1. genannten hinaus, obliegt

dem Kunden. Der Kunde ist ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Ausgabe des Bildmaterials

für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

3. Jegliche Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter sind soweit gesetzlich möglich

ausgeschlossen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung

wesentlicher Vertragspflichten oder von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person. Die

Haftungserleichterung gilt auch für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen im Sinne von §278

BGB. Die Haftung für Folgeschäden ist im Falle der einfachen Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von

Lebens-, Körper oder Gesundheitsschäden auf die Höhe der vertragsmäßigen Vergütung

beschränkt.

4. Der Anbieter übernimmt keine Haftung mit der Erbringung der vertraglichen Leistung für den

vom Kunden bezweckten Erfolg.

5. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für das gespeicherte Bildmaterial.

6. Der Kunde haftet für alle von ihm vertretenden Schäden, die während der Mietzeit an der

angemieteten Fotobox/PhotoBooth und der Ausrüstung entstehen. Bei Schäden haftet er nach

gesetzlichen Bestimmungen, also insbesondere für:

a. Die erforderlichen Reparaturkosten, deren Höhe auch durch 

Sachverständigengutachten bestimmt werden kann

b. Bei Totalschaden oder Diebstahl ist der volle Geschätzte Kauf/Baupreis von 2000,- Euro in Zahlen 

(Zweitausend Euro) zzgl. gesetzlicher MwSt. von

derzeit 19 % zu erstatten

c. Bergungs-und Rückführungskosten

d. Gutachterkosten

e. Wertminderung

f. Dem Vermieter entstehende Ausfallkosten für die Dauer der Reparatur, bei

Totalschaden für die angemessene Wiederbeschaffungsdauer

g. Sämtliche Nebenkosten der Schadensbeseitigung



7. Es besteht grundsätzlich keine Haftpflicht- und/oder Kaskoversicherung für die angemietete

Fotobox durch den Vermieter. Es ist vom Kunden zu prüfen, ob und in welchem Umfang die

Fotobox durch die private Haftpflichtversicherung des Kunden oder die Betriebshaftpflicht bei

Firmen die Haftung übernimmt.

8. Ein berechtigter Anspruch auf Schadensersatz durch den Mieter beschränkt sich in der Höhe auf

die anteilige Dauer der Nichttauglichkeit der Mietsache, jedoch höchstens den Mietpreis.

Weitere, darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen. Alle

Haftungsbeschränkungen des Vermieters gelten auch gegenüber Dritten. 

9.

Der Anbieter Haftet nicht und ist nicht verpflichtet Ersatzleistungen zu bringen, wenn ein unvorhersehbarer Fehler der Elektrik ( Mini PC, Touchscreen Monitor, DSLR Kamera ) oder Software auftritt. Lediglich die Ausfallzeit der Fotobox wird zurück erstattet.

10. Green-Screen Technik

Es können Störungen im Bild auftreten die durch Lichtverhältnisse, Umgebungslicht und Ereignissen

wie Rauchen, Schatten und Grüner Kleidungsfarbe vor dem Green-Screen hervorgerufen werden.

Ersatzansprüche werden nur nach dem Aufbau (Test) und im Austausch eines Fixen Hintergrundbildes 

gestellt.



§9 Datenübermittlung und -archivierung



1. Sofern vom Kunden Daten übermittelt werden, gleich auf welchem Wege, insbesondere auch

bei elektronischen Übermittlungen der Daten und Datenträgeraustausch, übernimmt der

Anbieter keinerlei Haftung für die Übermittlung oder für die Verwahrung der Daten.

2. Der Anbieter leistet keinerlei Ersatz für

verloren gegangene Daten, sofern Daten recherchiert werden müssen oder wiederhergestellt

werden müssen, ist dies Sache des Kunden.


§10 Datenschutzerklärung zur Nutzung der Fotobox

-Stand 12.11.2018


Der Anbieter dieser Fotobox nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Ich behandel Ihre personenbezogenen Daten vertraulich

und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.



Die Nutzung der Fotobox ist in der Regel ohne personenbezogene Daten wie Name, Wohnort, Geschlecht, Religionszugehörigkeit, email

Adresse usw. möglich, allerdings werden Fotos gespeichert, die lt. Gesetzgeber ebenfalls personenbezogene Daten sind.



Ich verpflichte mich, Ihre Daten (Fotos) ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung, nicht an Dritte weiter zugegeben oder zu veröffentlichen.



Für die Nutzung der Fotobox ist es lt. Gesetzgeber ab dem 25.05.2018 für mich verpflichtend, Sie schon vor der Nutzung über die Verarbeitung

personenbezogener Daten zu informieren und das Einverständnis zur Verarbeitung Ihrer Daten einzuholen.



Ich verarbeite Ihre personenbezogenen Daten in folgenden Schritten.



1. Sie drücken auf dem Touchscreen den "Start" Button.

Es wird eine fest voreingestellte Anzahl von Bildern (1-10 Fotos) nacheinander aufgenommen.

Das Fotobox-Programm erstellt/verarbeitet daraufhin vollautomatisch folgende Dateien/Informationen



- 1 digitales Fotolayout für Druck, mit allen entstandenen Fotos.

- 1 animierte gif Variante (Zusammenschnitt aus den entstandenen Bildern)

- 1-4 Einzelbilder

- Informationen zu Datum und Uhrzeit

- Information zur Veranstaltung (z.B. Hochzeit von......, Abschluss Ball Schule .......

- Statistische Erfassung ohne Zuordnung von personenbezogenen Daten: Anzahl der Ausdrucke insgesamt, Anzahl der Auslösungen Kamera, Anzahl

der geteilten Bilder über Facebook oder Twitter oder E-Mail, Anzahl der Ausdrucke




Die Speicherung folgender Informationen erfolgt automatisch



- 1 Fotodatei als JPG

- Datum und Uhrzeit



4. Der eingebaute Drucker ( wenn angeschlossen )



erstellt auf Ihren Wunsch Abzüge per Sofortdruck. Er verfügt über keine Festplatte im herkömmlichen Sinne. Eine Speicherung der Bilder ist zeitlich

begrenzt nur so lange möglich, bis das Bild gedruckt wurde.



5. optional können Sie Ihre Bilder an folgende Dienste übermitteln:



- Facebook Share Button:

Mit Eingabe Ihres persönlichen Facebook log-in können Sie Ihr Foto in Ihrem Account hochladen. Ihre Zugangsdaten werden von uns nicht

gespeichert.



Das Plug-in wird eine direkte Verbindung zwischen meiner Fotobox Software Anbieter und dem Facebook-Server hergestellt. Facebook erhält

dadurch die Information, dass Sie mit Ihrer IP-Adresse meine Fotobox genutzt haben. Wenn Sie den Facebook „Teilen-Button“ anklicken, kann

Facebook die Nutzung unserer Fotobox Ihrem Benutzerkonto zuordnen. Ich weise darauf hin, dass ich als Anbieter der Fotobox keine Kenntnis

vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Facebook erhalte. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der

Datenschutzerklärung von Facebook unter https://de-de.facebook.com/policy.php.



-Twitter Share Button:

Mit Eingabe Ihres persönlichen Twitter log-in können Sie Ihr Foto in Ihrem Twitter Account hochladen. Ihre Zugangsdaten werden der Fotobox

nicht gespeichert.



Das Plug-in wird eine direkte Verbindung zwischen meiner Fotobox Software Anbieter und dem Twitter-Server hergestellt Twitter erhält dadurch

die Information, dass Sie mit Ihrer IP-Adresse meine Fotobox genutzt haben. Wenn Sie den Twitter „Teilen-Button“ anklicken, kann Twitter die

Nutzung meiner Fotobox Ihrem Benutzerkonto zuordnen. Ich weise darauf hin, dass ich als Anbieter der Fotobox keine Kenntnis vom Inhalt der

übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Twitter erhalte. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von

Twitter unter; https://twitter.com/de/privacy



-E-Mail Share Button:

Die Bilder werden nach der Eingabe ihrer E-Mail Adresse an dieses Postfach versendet.



Ich weise darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail, Facebook oder twitter) Sicherheitslücken

aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.


6. Formulardaten zur Einwilligungserklärung



Für die Nutzung der Fotobox bin ich durch den Gesetzgeber verpflichtet, Ihre schriftliche Zustimmung zur Datenverarbeitung zu dokumentieren.

Hierfür benötigen wir:

- Ihren Namen

- eine Bestätiung das Sie die Datenschutzerklärung erhalten, gelesen und akzeptieren

- Ihre Zustimmung zum Verwendungszweck

- Ihre Unterschrift

Diese Daten dürfen ausschließlich auftragsbezogen verwendet und gespeichert werden, z.B. bei Überprüfung durch die

Landesdatenschutzbehörden.


7. Kopie aller Bilder auf Wunsch des Mieters der Fotobox (Veranstalter).


Der Veranstalter (bei Vermietung) erhält eine digitale Kopie aller Fotos, die bei seiner Veranstaltung mit Hilfe der Fotobox aufgenommen wurden in

Form einer DVD oder USB Stick oder SD Karte. Über die Weiterverwertung sind wir nicht informiert.


8. Recht auf Auskunft, Löschung, Sperrung


Sie haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten (Bildmaterial sowie Ihre persönlichen

Daten), deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieserDaten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten, können Sie sich jederzeit über folgende Kontaktdaten an mich wenden.


§11 Schlussbestimmungen



1. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt,

ist nach Wahl des Anbieters ausschließlich Überlingen Gerichtsstand für alle sich aus dem

Vertrag ergebenden Streitigkeiten.

2. Der Kunde ist zur Abtretung von Forderungen aus diesem Vertrag nur nach vorheriger

schriftlicher Zustimmung des Anbieters berechtigt.

3. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei

Leistungserbringungen im Ausland.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder

ergänzungsbedürftig sein oder werden, berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen

Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige oder ergänzungsbedürftige

Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Regelung zu ersetzen, die der

angestrebten Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.




Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.





Bildnachweis: Brooke Cagle on Unsplash